Mit Veröffentlichung der „1. Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit für Bachen“ im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 8 vom 31.03.21, Seite 171, erlangte die Verlängerung der VO vom 17.04.18, die bis 31.03.21 befristet war, Rechtskraft und ist nunmehr bis 31.03.2024 gültig.