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02.04.2024 | Rehkitzrettung: BMEL legt Drohnen-Förderung neu auf

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legt seine Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung neu auf. Um den Einsatz dieser Technik – und damit den Schutz von Wildtieren – voranzutreiben, stellt das BMEL weitere 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Derzeit können Drohnen in Deutschland leider noch nicht flächendeckend eingesetzt werden. Ein Grund hierfür: Drohnen sind teuer. Das BMEL unterstützt deshalb die Anschaffung von Drohnen für die Rehkitzrettung bereits im vierten Jahr.

 

Die Antragstellung startet in der Woche nach Ostern. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene. Anträge können bis zum 14. Juni 2024 gestellt werden. Alle Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier.

 

Rehkitzrettung – Verpflichtung und Ehrensache

 

„Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet." (§ 17 Nr.1 TierSchG)

 

Die Partnerinformation des LJVT an die Mitglieder des TBV finden Sie hier

 

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