Bundeseinheitliche Regelung zur Jagdausübung in CORONA-Zeiten
Am 08.04. informierte das Bundesinnenministerium (BMI) den DJV und die Jagdverbände der Länder über die Anerkennung der Jagd als systemrelevante Tätigkeit auch unter den gegenwärtigen Bedingungen der COVID-19-Pandemie. Auf die Jagd und die jägerischen Aktivitäten kann nicht verzichtet werden. Den Jägerinnen und Jägern ist die unmittelbare Fahrt in die Reviere zu gestatten. Die Jagd darf allerdings nur als Einzeljagd ausgeübt werden. Diese hohe Wertschätzung ist natürlich verbunden mit der Pflicht und Verantwortung der Jagdausübenden zur Wildschadensminimierung und –verhütung in Land- und Forstwirtschaft.
BMI Ausnahmeregelung Jäger Corona
Landesgeschäftsstelle
LJV Thüringen