Im Rahmen der Intensivierung der Schwarzwildbejagung und des dazu erforderlichen Einsatzes brauchbarer Jagdgebrauchshunde fördert das TMIL für den Zeitraum 01.04. bis 31.12.2019 für aktive Jagdgebrauchshundeführer als Anteilsfinanzierung in Höhe von 80% in einer Gesamthöhe von 50.000 EUR die Anschaffung von Schutzkleidung für den Jagdgebrauchshundeführer und von Schutzkleidung für Jagdhunde.
Weitere Informationen und den Förderantrag finden sie unter folgendem Link: Förderung