Hinweise für die Jagd unter Corona
Mit Inkrafttreten der neuen ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO vom 24.11.2021 wurden auch für die Ausübung der praktischen Jagd zu beachtende Hinweise und Maßnahme in Kraft gesetzt, die es zwingend zu beachten gilt. Bereits bei Erscheinen der Muster-Allgemeinverfügung des TMASGFF als Vorlage für die durch die zuständigen Behörden auf Landkreisebene umzusetzenden Maßnahmen gab der Landesjagdverband Hinweise an seine Jägervereinigungen, die es nunmehr zu aktualisieren und umzusetzen gilt. Ziel all dieser Maßnahmen ist und bleibt die Eindämmung der Pandemie und die schnelle Rückkehr in ein normales Leben. Daher bitten wir alle Jägerinnen und Jäger, insbesondere bei den noch anstehenden Gesellschaftsjagden um Verständnis für die strengen Vorgaben des TMASGFF. Sie dienen dem Erhalt von unser aller Gesundheit. In den Anlagen finden Sie die aktuelle Corona-VO des Freistaates mit einem entsprechenden Exzerpt zur Thematik „Jagd“ und die besonderen Hinweise des LJV zur Muster-Allgemeinverfügung des TMASGFF.
Bleiben Sie gesund!
Ihre
Landesgeschäftsstelle
Des LJV Thüringen e.V.