Sehr geehrte Weidgenossen und Weidgenossinen,
mit der gestrigen Veröffentlichung im Internet und in den Medien gilt ab heute (15. Dezember) die „Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-VoV-2“ (siehe Anlage).
Nach § 3 Absatz 3 Nr. 3 sind weiterhin „die erforderliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen einschließlich erforderlicher Jagdausübung“ von den Kontaktbeschränkungen nach den Absätzen 1 und 1a des § 3 ausgenommen. Hier hat sich also nichts geändert. Hygiene- und Abstandsregeln gelten selbstverständlich unverändert weiter.
Nach § 3b Absatz 2 Nr. 10 ist „die Jagd zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest“ von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen. Der nächtlichen Jagd auf Schwarzwild steht also verordnungsseitig nichts entgegen.
Hier Nachzulesen in der aktuellen Verordnung!
Bleiben sie gesund und Weidmannsheil!