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14.02.2022 | Landesjagdgesetz vom 16.10.2019 - Verbot von Bleischrot

Landesjagdgesetz vom 16.10.2019  - Verbot von Bleischrot

 

Nach Ablauf der Übergangsfrist trat am 1. Januar 2022 der Artikel 2 des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG) in Kraft.

Mit der darin verankerten Änderung des § 29 Abs. 3 Nr. 5 ist somit die Verwendung von Bleischrot zur Jagdausübung gänzlich verboten. Bisher galt das Bleischrotverbot nur bei der Jagdausübung im Umkreis von 100 m an Gewässern. Wir bitten, diese Änderung unbedingt bei der praktischen Jagdausübung zu beachten!

 

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