Landesjagdgesetz vom 16.10.2019 - Verbot von Bleischrot
Nach Ablauf der Übergangsfrist trat am 1. Januar 2022 der Artikel 2 des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG) in Kraft.
Mit der darin verankerten Änderung des § 29 Abs. 3 Nr. 5 ist somit die Verwendung von Bleischrot zur Jagdausübung gänzlich verboten. Bisher galt das Bleischrotverbot nur bei der Jagdausübung im Umkreis von 100 m an Gewässern. Wir bitten, diese Änderung unbedingt bei der praktischen Jagdausübung zu beachten!
Geschäftsstelle