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05.07.2021 | Landtagsbeschluss Nachtzielgeräte

Am 02.07. fand der Beschluss des Thüringer Landtags zum Antrag der FDP über die „befristete Zulassung von Nachtzielgeräten“ große Aufmerksamkeit in der Tagespresse und in den sozialen Medien. Vielfach wurde der Landtagsbeschluss rechtlich falsch interpretiert und führte zu Verunsicherungen. Wir haben uns diesbezüglich sofort an die Oberste Jagdbehörde mit Bitte um juristische Klarstellung und Hinweisen zum weiteren Verfahrensweg gewandt und erhielten folgende Rückinformation:

 

„Der beigefügte Antrag der FDP-Fraktion des Thüringer Landtags wurde am 2. Juli beschlossen. Ganz konkret:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, den Jägern im Freistaat Thüringen die Verwendung von Nachtzielgeräten zur Nutzung bei der Jagd auf Schwarzwild zu gestatten. Diese Gestattung soll ohne die bisher notwendige Antragstellung beim zuständigen Ministerium pauschal für alle in Thüringen zur Jagdausübung Berechtigten erteilt werden. Die Dauer der Gestattung ist bis zum Inkrafttreten der Novellierung des Bundesjagdgesetzes oder der Novellierung der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes festzusetzen.“

Es handelt sich dabei um einen sog. schlichten Parlamentsbeschluss, dessen Kernfunktion die Kundgabe des Willens des Parlaments ist. Dieser beinhaltet keine eigene Rechtskraft,  sondern hat v. a. politische Bedeutung.

Das Thüringer Jagdgesetz ist somit nicht geändert worden und es bleibt deshalb bei den Regelungen des § 29 Absatz 6 des Thüringer Jagdgesetzes. 

Die bei der obersten Jagdbehörde beantragten Einzelanordnungen wurden bisher ohne Ausnahme ausgestellt. Da es sich um Einzelanordnungen handelt, ist auf diesem Weg keine pauschale Freigabe möglich.

Zur Ausführungsverordnung zum Thüringer Jagdgesetz, welche die Freigabe von Nachtzieltechnik für die nächtliche Schwarzwildjagd beinhalten soll, werden derzeit die Einvernehmen des Thüringer Finanzministeriums und Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie einholt. Wenn diese Einvernehmen vorliegen, kann die Ausführungsverordnung durch Herrn Minister Hoff gezeichnet und veröffentlicht werden.

 

DPA-Nachtzielgeräte

Antrag FDP Befristete Zulassung von Nachtzielgeräten

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