Im Rahmen der bei bevorstehenden Erntejagden wieder erhöhten Unfallgefahren erfolgte durch die SVLFG eine Änderung der entsprechenden Hinweise. Dabei geht es um erhöhte Ansitzeinrichtungen bei Erntejagden und Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden. Die SVLFG selbst schriebt im Vorblatt zu den Hinweisen: „Die Hinweise geben vornehmlich an, wie die in der Unfallverhütungsvorschrift normierten Schutzziele erreicht werden können. Sie schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus oder enthalten darüber hinaus weitere Erläuterungen zu dieser Unfallverhütungsvorschrift.“
Zu Erntejagden heißt es in den Hinweisen (zu § 3 Abs. 4 UVV) nunmehr: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“
Bei der farblichen Abhebung von der Umgebung bei Gesellschaftsjagden entfällt in den Hinweise das Hutband. Es heißt nunmehr „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“ Dies entspricht auch dem mittlerweile etablierten Standard.
Die aktuellen Hinweise zur UVV finden Sie HIER!!!