Mit gestrigem Urteilsspruch durch das Bundesverfassungsgericht wurde das durch die CDU ins Waldgesetz gebrachte Verbot des Baus von Windenergieanlagen in Thüringens Wäldern gekippt. Das Urteil kann unter dem hier angefügten Link https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-088.html eingesehen werden. Insbesondere aufgrund der zu erwartenden langfristigen ökologischen Auswirkungen auf unsere sensiblen Waldböden und auf das komplexe Gefüge zwischen Fauna und Flora unserer Waldgesellschaften sehen wir die getroffene Entscheidung des BVG nach wie vor sehr kritisch. Da der Urteilsspruch bundesweit Signalwirkung hat, haben die Kläger nicht nur Thüringen einen „Bärendienst“ geleistet, zumal hier wohl rein ökonomische Interessen mit noch in dieser Generation zu erwartenden Gewinnen für die Kläger ausschlaggebend gewesen sein dürften. Zur nunmehr anstehenden Überarbeitung des Thüringer Waldgesetzes werden wir umgehend informieren.