Vorsicht Falle!
Im Heft 10 der DLV-Jagdzeitung „Unsere Jagd“ wird in einem Beitrag zu Möglichkeiten des Einsatzes von Nachtzieltechnik im Beitrag „Heisse Vorsätze“ auf Seite 59 angegeben, dass in Thüringen die Verwendung von Wärmebild- wie Restlichtverstärker-Vorsatzgeräten in Verbindung mit Zielfernrohr und Waffe erlaubt sei. Das ist definitiv falsch! In Thüringen sind derartige Geräte in Verbindung mit der Waffe noch immer verboten. Änderungen werden erst wirksam mit Änderung der Ausführungsverordnung zum Thüringer Jagdgesetz (ThJGAVO) oder Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG). Beides ist noch nicht erfolgt. Da im neuen ThJG vom 16. Oktober 2019 derartige Technik nicht erwähnt ist, gilt die Bundesregelung des BJagdG §19 Abs. 1 Nr. 5 (Ordnungswidrigkeit).
Unberücksichtigt sind hierbei die Auswirkungen auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.
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