Am 30.10.2019 erfolgte die Veröffentlichung des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes vom 16.10.2019“. Entsprechend der Veröffentlichung treten damit die erfolgten Gesetzesänderungen mit Wirkung zum 31.10.2019 in Kraft. Einzige Ausnahme bildet das generelle Bleischrotverbot, welches erst ab 1. Januar 2022 seine Gültigkeit erhält. In Anlage finden Sie als pdf einen Auszug aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 12-2019 mit den dort bekannt gegebenen Gesetzesänderungen und ebenfalls als pdf eine Lesefassung des aktuellen Gesetzestextes. Sobald die Lesefassung als Broschüre verfügbar ist, werden wir Sie umgehend informieren.
Bitte beachten Sie bei Planung und Durchführung der herbstlichen Gesellschaftsjagden insbesondere auf die Änderungen in § 29 Abs. 2
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