Information für bestätigte Schweißhundeführer
Die nach § 37 a des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG) bestätigten Schweißhundeführer werden im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements auf Antrag mit 300,00 € gefördert.
Antragsberechtigt sind bestätigte Schweißhundeführer, die im Förderzeitraum vom 01.04.2024 bis 31.03.2025 mindestens 10 Einsätze nachweisen. Als Nachweis gilt die Kopie des Nachsuchenbuches oder eine gleichwertige, tabellarische Auflistung der Nachsuchen gem. beigefügtem Muster. Der Zuwendungsgeber ist berechtigt, entsprechende Kontrollen der gemachten Angaben durchzuführen.
Da die bestätigten Schweißhundeführer durch die Unteren Jagdbehörden aktuell dem Landesjagdverband Thüringen e. V. gemeldet und hier registriert werden, bedarf es keiner weiteren Nachweise.
Die Förderanträge für den Förderzeitraum sind aufgrund Kassenschluss und Ausschlussfristen bis spätestens 20.03.2025 bei der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zwingend die aktuellen Formulare zu verwenden sind. Auf „alte Anträge“ werden keine Fördermittel ausgezahlt.
Förderung von jagdlich brauchbaren Hunden
Für die Vorbereitung der Jagdhunde auf die Brauchbarkeit und deren Feststellung durch die zuständige Untere Jagdbehörde erhalten Thüringer Jagdhundehalter einen Zuschuss.
Antragsberechtigt sind Jagdhundehalter, die im Förderzeitraum 01.04.2024 bis 31.03.2025 mit Ihrem Jagdhund eine Brauchbarkeitsprüfung entsprechend der Thüringer Verordnung zur Feststellung der Brauchbarkeit für Jagdhunde vom 30.04.2013 sowie der Thüringer Richtlinie zur Durchführung der Brauchbarkeit für Jagdhunde abgelegt und im Förderzeitraum die Bestätigung durch die Untere Jagdbehörde eingeholt haben.
Diese ist dem Antrag beizulegen, ebenfalls die Kopie des Prüfungszeugnisses für abgelegte Prüfungen im Förderzeitraum. Antrag, Kopie der Bestätigung und Kopie des Zeugnisses sind für den Förderzeitraum bis spätestens 20.03.2025 in der Geschäftsstelle des LJVT e. V., Frans-Hals-Straße 6c, 99099 Erfurt, einzureichen.
Es wird ein Zuschuss von 50,00 € je festgestellter Stufe der Brauchbarkeit gewährt. (Prüfung im Förderzeitraum)
Antrag, Kopie der Bestätigung sowie Kopie des jeweiligen Prüfungszeugnisses sind bis spätestens 20.03.2025 in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Thüringen e. V., Frans-Hals-Straße 6c, 99099 Erfurt einzureichen. Eine Übermittlung per Mail an infonoSpam@ljv-thueringen.de hat ebenfalls seine Gültigkeit.
Antrag Förderung: Jagdlich brauchbare Hunde
Landesjagdverband Thüringen e. V.
Geschäftsstelle Erfurt
Montag - Donnerstag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Frans-Hals-Straße 6 c
99099 Erfurt
Telefon: 0361 3731969
Telefax: 0361 3454088
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